Die Bestimmung zwingenden Rechts ist ein eigenstaendiges methodenrechtliches Problem mit regelungstechnischem Einschlag, bei dessen Behandlung die Befriedungsfunktion der Rechtsordnung beachtet werden muss. Die Friedensfunktion verwirklicht sich insbesondere durch ein Wirkungsprivileg fuer Vergleiche, das sich als Begrenzungsfaktor fuer zwingende Rechtswirkungen darstellt. Der in § 779 BGB geregelte Vertragstypus ist abweichend von anderen gegenseitigen Vertraegen mit einer Geltungspaeferenz versehen, da er dem Ausgleich widerstreitender Interessen dient und ein institutionelles Befriedungsmoment enthaelt. Dieser Idee ist der BGH im Ergebnis gefolgt, indem er in drei Entscheidungen Vertraege von der Sanktion wettbewerbsrechtlicher Verbotsvorschriften (§ 1 GWB) ausgenommen hat, soweit die Vereinbarung zur Beilegung ernsthafter und objektiver Zweifel an der bestehenden Rechtslage geschlossen war. Die Analyse dieser Entscheidungen belegt ein Wirkungsprivileg von Vergleichsvertraegen. Im Anschluss wird untersucht, inwieweit Vergleichsvertraege geeignet sind, die hinsichtlich des Mitbestimmungsgesetzes 1976 bestehenden Probleme ueber den Regelungsgehalt zu loesen. Dabei ist festzustellen, dass zwingende Regelungswirkungen im MitbG 1976 relativ schmal ausgebildet sind und fuer privatautonome Gestaltungsmassnahmen nur geringe Beschraenkungen bestehen. Daneben haben die Betroffenen des MitbG die Moeglichkeit, etwaige (objektive und ernsthafte) Zweifelsfragen ueber den zwingenden Gehalt - vor allem soweit dieser sich auf das unklare Gesetzestelos stuetzt - im Wege einer Vergleichsvereinbarung und damit unter dem besonderen Schutz der Gueltigkeitsgarantie dieses Vertragstyps, zu beheben.
ISBN: | 9783820484373 |
Publication date: | 31st December 1985 |
Author: | Michael Ehlke |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 414 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Private or civil law: general |