Liest man den § 238 Abs. 2 der Strafprozessordnung, so faellt auf, dass dieser lediglich die Zustaendigkeit des Gerichts fuer den Fall der Beanstandung einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden bestimmt. Dass bei Nichtbeanstandung der Massnahme eine nachfolgende Revisionsruege praekludiert sein soll, wird hingegen mit keinem Wort erwaehnt. Dennoch leitet die Rechtsprechung in ihrer Praxis einen solchen Ruegeverlust aus § 238 Abs. 2 StPO her. Es stellt sich daher die Frage, wie die Rechtsprechung zu diesem Ergebnis gelangt und ob diese Praxis ueberhaupt mit der geltenden Rechtsordnung vereinbar ist.
ISBN: | 9783631514351 |
Publication date: | 12th August 2003 |
Author: | Anouschka Hofmann |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 168 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Criminal law: procedure and offences |