Die Vorschrift des § 1687 BGB ist eine voellig neue Regelung, die keinen Vorlaeufer im Familienrecht des BGB vor dem KindRG hatte. Es erfolgt eine Ausgestaltung elterlicher Sorge nach Trennung / Scheidung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Eltern in wichtigen Angelegenheiten zusammenwirken, aber auch, dass sie sich jedenfalls grundsaetzlich ueber alle das Kind betreffenden Angelegenheiten verstaendigen. Die das Kind betreffenden Angelegenheiten koennen dabei als erheblich oder alltaeglich bezeichnet werden. Welche Angelegenheiten jedoch konkret als erheblich oder alltaeglich zu bezeichnen sind und welche Abgrenzungsmassstaebe im Einzelfall anzuwenden sind, wird durch den Gesetzgeber nicht gesagt. Konsens- und Kooperationsbereitschaft der Eltern wird vielmehr vorausgesetzt. Die Suche nach geeigneten Abgrenzungskriterien bildete daher den Gegenstand der Arbeit, wobei rechtsvergleichend Australien deswegen herangezogen wurde, weil es in Section 68 F des Family Law Reform Act 1995 gelungen ist, das Kindesinteresse in einer derartigen Situation als geeigneten Massstab zu benennen und naeher zu konkretisieren.
ISBN: | 9783631507797 |
Publication date: | 12th August 2003 |
Author: | Alioska Marinopoulos |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 260 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Jurisprudence and general issues Comparative law International law Private or civil law: general |