Ein vom Bundesgesetzgeber angeordneter Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstoesst in mehrfacher Hinsicht gegen das Grundgesetz. Verletzt ist zunaechst Art. 74 Nr. 11a GG, der die Nutzung der Kernenergie als Verfassungsauftrag vorschreibt. Verletzt ist aber auch Art. 2 Abs. 2 GG. So wird ein Ausstieg nur um den Preis einer Gefaehrdung des sozialen Wohlbefindens zu erhalten sein. Darueber hinaus droht eine grundrechtswidrige Gefaehrdung der menschlichen Gesundheit durch die zusaetzliche Verbrennung fossiler Brennstoffe. Schliesslich verstoesst ein Ausstieg des Bundesgesetzgebers gegen Sinn und Zweck des EURATOM-Vertrages. Auch der Landesgesetzgeber kann nicht ohne Verfassungsverstoss aus der Kernenergie aussteigen. Insbesondere stellen landesweite Flaechensperrungen gegen Kernkraftwerkstandorte einen Missbrauch seiner raumordnungsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz dar.
ISBN: | 9783631430781 |
Publication date: | 1st September 1990 |
Author: | UlrichAndreas Sante |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 180 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Citizenship and nationality law Electrical engineering |