Ein herausragender hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums ist die Lebenszeitigkeit des Beamtenverhaeltnisses. Historisch hat er sich nach ersten Ansaetzen in der Reichskammergerichtsordnung von 1555 im Verlauf des 18. Jahrhunderts ausgebildet. Die Inamovibilitaet wurde materiell-rechtlich als Notwendigkeit eines sachlichen Entlassungsgrundes und formell-rechtlich als Erfordernis eines Rechtsschutzverfahrens formuliert. Es waren die Beamten selbst, die als Traeger des rechtspolitischen Diskurses die Forderung des Naturrechts nach Inamovibilitaet formulierten und begruendeten. Wesentliches Moment war neben dem sozialpolitischen Beweggrund die Sicherung ihrer Unabhaengigkeit. Eingang in die beginnende Vergesetzlichung fand die in der reichsgerichtlichen Jurisdiktion und in der Jurisprudenz vorherrschende Inamovibilitaetstheorie mit den preussischen Gesetzgebungsarbeiten der Jahre 1780-1794: Der Entwurf zum Allgemeinen Gesetzbuch von 1784 sicherte allen hoeheren Beamten die Entlassbarkeit nur aufgrund Urteil und Recht. Das Allgemeine Landrecht von 1794 priviligierte die richterlichen Staatsdiener mit einer Entlassbarkeit aufgrund Richterspruchs und schuetzte die nichtrichterlichen Beamten durch ein administratives Entlassungsverfahren.
ISBN: | 9783631426258 |
Publication date: | 1st March 1990 |
Author: | Marita OberleKahn |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 242 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
History Jurisprudence and general issues Legal history |