Schoeffen wird - im Gegensatz zu Berufsrichtern - Einblick in die Ermittlungsakten weder vor noch in der Hauptverhandlung gewaehrt, da dies nach h.M. in Rsp. und Lit. zur Befangenheit bei ihnen fuehre und gegen die Prozessmaximen der Muendlichkeit und Unmittelbarkeit verstosse. Der Autor prueft die Argumente, mit denen Schoeffen die Akten bzw. vollstaendige Anklageschrift vorenthalten werden, auf ihre Stichhaltigkeit und kommt zu dem Ergebnis, dass Aktenkenntnis von Laienrichtern mit Muendlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung vereinbar ist. Ihre Verweigerung bedeutet eine unzulaessige Beschraenkung der Mitwirkungsmoeglichkeiten von Schoeffen bei der Urteilsfindung.
ISBN: | 9783631405147 |
Publication date: | 1st January 1989 |
Author: | Frank Kemmer |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 216 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Criminal law: procedure and offences |