Der V-Mann Einsatz bei der Aufklaerung schwerer Kriminalitaet wird in der Bundesrepublik fuer unerlaesslich gehalten. Kernpunkt der strafprozessualen Problematik dieser Aufklaerungsmethode ist die Vernehmung des V-Mannes als Zeuge in der Hauptverhandlung. Die Ermittlungsbehoerden haben aufgrund strafprozessualer und beamtenrechtlicher Normen die Moeglichkeit, durch Sperrerklaerungen die persoenliche Vernehmung des V-Mannes zu verhindern. Nach einer Sperrerklaerung kann in der Regel die Aussage des V-Mannes durch einen Zeugen vom Hoerensagen - z.B. die Verhoersperson des V-Mannes - oder durch ein anderes mittelbares Beweismittel in die Hauptverhandlung eingefuehrt werden, ohne dass der Angeklagte die Moeglichkeit hat, dem V-Mann selbst gegenuebergestellt zu werden. Gegen eine Sperrerklaerung steht nach jetziger Rechtsprechung nur dem Angeklagten der Rechtsweg offen, Strafgerichte und Staatsanwaltschaft haben nach herrschender Ansicht nicht die Moeglichkeit, eine Aenderung der Behoerdenentscheidung gerichtlich zu erzwingen. Untersucht wird deshalb das gegenwaertige System des Rechtsschutzes gegen Sperrerklaerungen und die Moeglichkeit der Einfuehrung eines neuen Verfahrens, durch das dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten das Recht einer umfassenden, aber auch raschen Ueberpruefung der Rechtmaessigkeit einer Sperrerklaerung eingeraeumt und so gegebenenfalls die Vernehmung des V-Mannes im Strafprozess erreicht wird.
ISBN: | 9783631403945 |
Publication date: | 1st October 1988 |
Author: | Joachim Paulus |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 346 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Criminal law: procedure and offences |