Die Todesstrafen waren vom 12. bis zum 18. Jahrhundert in die Alltagskultur der Gesellschaft eingebettet. Im Kurfuerstentum Trier war die Zustaendigkeit fuer das Hochgerichtsverfahren ein Kernstueck der seit dem Hochmittelalter entstehenden Landesherrschaft. Das Strafverfahren weist wenig Besonderheiten auf. Allerdings hatten die Fuersprecher mehr Einflussmoeglichkeiten als in der Carolina vorgesehen. Der Beruf des Henkers ist in Trier bereits seit dem Ende des 12. Jahrhunderts bekannt. Seine Infamie ist schwaecher ausgepraegt als ueblicherweise fuer das Reich angenommen. Die in Deutschland ueblichen Hinrichtungsarten finden sich auch im Kurfuerstentum, wurden aber oft abgemildert. Die Folter wurde bis zum Ende des Kurfuerstentums beibehalten, obwohl es in der Richterschaft Widerstaende gegen sie gab.
ISBN: | 9783631327999 |
Publication date: | 1st December 1997 |
Author: | Arno Lott |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 215 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Historiography Systems of law: Roman law Legal history |