Die Nationalsozialistische Sicht Einiger Institute Des Zivilprozess- Und Gerichtsverfassungsrechts Dargestellt Am Beispiel Des Gesetzes Ueber Die Mitwirkung Des Staatsanwalts in Buergerlichen Rechtssa
Die Nationalsozialistische Sicht Einiger Institute Des Zivilprozess- Und Gerichtsverfassungsrechts Dargestellt Am Beispiel Des Gesetzes Ueber Die Mitwirkung Des Staatsanwalts in Buergerlichen Rechtssa Synopsis
Der Zivilprozess im Dritten Reich befindet sich als Gegenstand heutiger rechtshistorischer Forschung in einer gewissen Schattenlage. In merkwuerdigem Gegensatz dazu steht die Erkenntnis, dass die nationalsozialistische Gesetzgebung auch auf zivilprozessualem Gebiet den vorherrschenden ideologischen Maximen Ausdruck zu geben wusste.