Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), das am 01.05.1998 in Kraft trat, fuehrte unter anderem zur Aenderung der § 91 AktG und § 317 HGB. Die Aenderung des § 91 AktG betrifft eine Organisationspflicht des Vorstands einer Aktiengesellschaft. Es zeigt sich, dass hierzu vor allem zwischen betriebswirtschaftlichem und juristischem Schrifttum Kontroversen bestehen. Ziel der Arbeit ist eine Abgrenzung des Ermessens des Vorstands bei der Gestaltung und Einrichtung eines Risikomanagements, das heisst eines Systems zur Risikoerkennung und Risikohandhabung bei Aktiengesellschaften, im Gegensatz zur Pflicht - im Sinne einer Ermessensreduktion - zur Ergreifung von Massnahmen fuer eine Risikofrueherkennung als bedeutender Teil eines Risikomanagements. Bei der Beurteilung des Risikofrueherkennungssystems nach § 317 IV HGB bei boersennotierten Aktiengesellschaften durch den Abschlusspruefer ergeben sich Schwierigkeiten bei der Feststellung der Wirksamkeit des Risikofrueherkennungssystems. Fuer die Wirksamkeitsbeurteilung wird geklaert, welcher Pruefungsansatz zugrunde zu legen ist.
ISBN: | 9783631556160 |
Publication date: | 13th July 2006 |
Author: | Marc Toebe |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 288 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 5: Volks- Und Betriebswirtschaft |
Genres: |
Accounting: study and revision guides Commercial law |