§ 42a UrhG wurde im Rahmen der Urheberrechtsnovelle 2003 in das UrhG eingefuegt, mit dem Ziel, das deutsche Urheberrecht auf eine Linie mit europarechtlichen Vorgaben zu bringen. Allerdings ist die Norm inhaltlich nicht neu - sie entspricht in ihrem Wortlaut exakt dem bei der Novelle gestrichenen § 61 UrhG. § 42a UrhG ordnet eine Zwangslizenz an: Die Norm liegt damit an der Schnittstelle zwischen den Immaterialgueterrechten und dem Kartellrecht. Das Verhaeltnis zwischen den beiden Rechtsgebieten ist zuletzt Gegenstand der Entscheidungen des EuGH in Sachen IMS Health und des BGH in Sachen Standard Spundfass gewesen. Die Rechtsprechung hat darin Tatbestandsvoraussetzungen fuer kartellrechtlich motivierte Zwangslizenzen an Immaterialgueterrechten formuliert. Kann anhand der ergangenen Urteile eine eindeutige Haltung der Judikatur zu den Tatbestandsvoraussetzungen fuer kartellrechtlich motivierte Zwangslizenzen festgestellt werden, so liegt es nahe, diese einer Blaupause gleich an § 42a UrhG anzulegen. Es ist moeglich, dass die Norm einerseits den europaeischen Vorgaben widerspricht, andererseits aber im Einklang mit dem von der Rechtsprechung aufgestellten Konzept liegt.
ISBN: | 9783631554760 |
Publication date: | 22nd August 2006 |
Author: | Tim Kraft |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 162 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Jurisprudence and general issues Private or civil law: general Commercial law |