Aktionaere koennen Hauptversammlungsbeschluesse bereits wegen mangelhafter Information durch die Verwaltung anfechten. Das betrifft auch Strukturaenderungsbeschluesse, die nach dem UmwG bzw. dem AktG zum Schutz der Aktionaere von Ausgleichs- und/oder Abfindungsangeboten zu flankieren sind, und bei denen sich die Informationsvorgaben an die beschlussvorbereitenden Berichte und an die Auskuenfte in der Hauptversammlung auch auf diese Kompensationsangebote beziehen. In seiner MEZ/Aqua Butzke-Judikatur verneint der BGH die Moeglichkeit der Anfechtung fuer den Fall einer mangelhaften Erlaeuterung des Barabfindungsangebots beim Formwechsel und gestattet darauf bezogene Informationsruegen nur noch im Spruchverfahren. Veranlasst durch diese Rechtsprechungswende untersucht die Arbeit die Einzelsysteme des Kompensations(maengel)- und des Informations(maengel)rechts in der Aktiengesellschaft, um daraus ein Gesamtsystem zu entwerfen, welches einen Ausschluss der Anfechtungsklage bei Ruege kompensationsbezogener Informationsmaengel fuer alle Umstrukturierungsvorgaenge einheitlich zu begruenden vermag.
ISBN: | 9783631515235 |
Publication date: | 17th November 2003 |
Author: | Frank Weißhaupt |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 268 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Business and Management Private or civil law: general Commercial law |