Die Arbeitsgerichte entscheiden im Beschlussverfahren ueber kollektiv-rechtliche Streitigkeiten (Schwerpunkt: Betriebsverfassungsrecht). Angesichts der Bedeutung dieser Verfahren ist wichtig, wie der entscheidungserhebliche Sachverhalt gesammelt wird. Das Arbeitsgerichtsgesetz legt in § 83 Abs. 1 Satz 1 die gerichtliche Sachverhaltserforschung von Amts wegen fest. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass diese Vorschrift ein gesetzgeberischer Fehlgriff war. Die Prozessbeteiligten sind seit der Gesetzesnovellierung 1979 weitestgehend berechtigt, ueber den Verfahrensgegenstand frei zu verfuegen. Dem entspricht es, ihnen regelmaessig auch die Sachverhaltsermittlung zu ueberlassen. Das wird durch die widerstreitenden Interessen sichergestellt. Nur so kann das Beschlussverfahren in angemessener Zeit beendet werden. Zudem wird der Betriebsfrieden besser gewahrt als bei obrigkeitlicher Sachverhaltsaufklaerung. Das oeffentliche Interesse am Beschlussverfahren wird nicht beeintraechtigt.
ISBN: | 9783631441756 |
Publication date: | 1st December 1991 |
Author: | Hans Herbert Moehren |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 181 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Jurisprudence and general issues Comparative law Private or civil law: general Employment and labour law: general |