In der Weimarer Staatsrechtslehre war das Verhaeltnis von Verfassung und einfachem Gesetz umstritten. Waehrend Gerhard Anschuetz - und mit ihm die herrschende Meinung - der Verfassung keinen Vorrang einraeumte, sondern sie zur Disposition des Gesetzgebers stellte, hielt Carl Schmitt die formale Sicht des Art.76 WRV fuer unzutreffend, weil sie Ursache und Wirkung verkehre. Eine Sonderstellung nahm Hans Kelsen ein, der vom Stufenbau der Rechtsordnung ausgehend den Verfassungsvorrang bejahte. Die Kontroverse zwischen Anschuetz und Schmitt ist noch heute von hohem rechtshistorischen Interesse, da sie ein rechtshistorisches Paradoxon ist. Denn durch den von Anschuetz vertretenen Positivismus wurde auch dem Ermaechtigungsgesetz der Weg geebnet, waehrend der den Positivismus bekaempfende Schmitt zum Kronjuristen des Dritten Reiches aufstieg. Die Motive dieser Staatsrechtler fuer ihre jeweilige Position sind daher von besonderer Bedeutung.
ISBN: | 9783631395141 |
Publication date: | 6th June 2002 |
Author: | GötzFriedrich Schau |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 220 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
History and Archaeology Legal history Citizenship and nationality law |