Der Gesetzgeber hat in § 30 OWiG die Moeglichkeit vorgesehen, eine Geldbusse gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen festzusetzen. Nach § 30 OWiG kann eine Verbandsgeldbusse festgesetzt werden, wenn ein Organ oder ein Vertreter eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht und dadurch Pflichten, die den Verband treffen, verletzt werden oder der Verband bereichert wird oder zumindest bereichert werden sollte. Diese Arbeit untersucht, ob juristische Personen und Personenvereinigungen nach der gesetzgeberischen Konzeption des § 30 OWiG selbst handlungs- und schuldfaehig sind oder ob sie lediglich auf der Grundlage einer gesetzlich angeordneten Zurechnung fuer fremdes schuldhaftes Handeln einstehen muessen. In der Arbeit werden Kriterien entwickelt, unter denen eine Anknuepfungstat eines Verbandvertreters zugleich eine Beteiligung sui generis der juristischen Person oder Personenvereinigung begruendet, die auf einer eigenen Handlung des Verbandes beruht. Darueber hinaus wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine juristische Person oder Personenvereinigung im Sinne des Ordnungswidrigkeitenrechts verantwortlich handeln kann.
ISBN: | 9783631389966 |
Publication date: | 12th February 2002 |
Author: | Torsten van Jeger |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 136 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Criminal law: procedure and offences |