Das Novum des Rechts auf Entwicklung liegt vor allem darin, dass ihm eine kollektive Komponente zugeschrieben wird und es das politische Anliegen Entwicklung in eine Menschenrechtsforderung kleiden will. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser Aspekte mit der Idee der Menschenrechte und moechte abklaeren, welche Kollektive als Berechtigte eines Menschenrechts auf Entwicklung in Frage kommen und welche entwicklungspolitischen Forderungen als Ansprueche aus einem Menschenrecht auf Entwicklung denkbar sind. Dabei ist zwischen einem Recht auf Entwicklung als Strukturprinzip der Voelkerrechtsordnung und einem Recht auf Entwicklung als Menschenrecht zu unterscheiden. Als kollektive Nutzniesser eines Menschenrechts auf Entwicklung sind entwicklungsorientierte Organisationsformen der Zivilgesellschaft in Betracht zu ziehen, die spezifische Mitsprache-, Abwehr- und Gestaltungsrechte zur Schaffung eines foerderlichen Umfelds fuer Entwicklung einfordern.
ISBN: | 9783631366776 |
Publication date: | 24th July 2000 |
Author: | Andreas Auprich |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 329 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Comparative politics International law |