Die Voelkerrechtslehre verwendet die Begriffe Einmischung in innere Angelegenheiten und Intervention ueberwiegend synonym. Eine Untersuchung der Staatenpraxis belegt jedoch, dass dort zwischen Einmischung und Intervention unterschieden wird. Die Unterscheidung zwischen Intervention und Einmischung in der Staatenpraxis steht nicht im Widerspruch zur herkoemmlichen Interventionslehre. Sie vermag vielmehr einige ihrer Widersprueche aufzuloesen, insbesondere im Zusammenhang mit Eingriffen anderer Staaten im Bereich der Menschenrechte. Dogmatisch lassen sich die Einmischung und die Intervention schon vom Schutzgut her unterscheiden. Schutzgut der Einmischung ist die negative Souveraenitaet. Das Einmischungsverbot schuetzt eine Art staatlicher Privatsphaere. Schutzgut der Intervention ist die positive Souveraenitaet. Anders als die Einmischung setzt die Intervention tatbestandlich das Vorliegen einer Zwangslage voraus.
ISBN: | 9783631345993 |
Publication date: | 1st May 1999 |
Author: | Tobias Trautner |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 118 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Comparative politics Military administration International law |