Wann hat eine juristische Person von einer Tatsache Kenntnis? Anders als fuer die arbeitsteilig handelnde natuerliche Person gibt das Gesetz auf diese Frage keine eindeutige Antwort. Die Rechtsprechung rechnete der juristischen Person das Wissen jedes Organmitgliedes weitgehend einschraenkungslos zu. Der Autor entwirft fuer die Wissenszurechnung bei juristischen Personen ein allgemeines Zurechnungsmodell, das sich an den Wertungen zur Risikoverteilung bei arbeitsteiligem Wirtschaften orientiert, wie sie in § 166 BGB zum Ausdruck kommen. Demnach wird zunaechst dort das Wissen von Organmitgliedern der juristischen Person zugerechnet, wo die Organmitglieder im Rechtsverkehr offen fuer die juristische Person auftreten. Darueber hinaus vermag ihr Wissen der juristischen Person nur zugerechnet werden, wo sie Geschaeftsentscheidungen aus dem Hintergrund beeinflussen oder solche Einflussnahme pflichtwidrig unterlassen. Daneben muss sich die juristische Person als wissend behandeln lassen, wenn die Unkenntnis handelnder Organmitglieder auf mangelnder Organisation der Informationsbehandlung seitens der juristischen Person beruht.
ISBN: | 9783631334874 |
Publication date: | 1st July 1998 |
Author: | Carsten RoemmerCollmann |
Publisher: | Peter Lang Edition an imprint of Lang, Peter, GmbH, Internationaler Verlag der Wiss |
Format: | Paperback |
Pagination: | 235 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Commercial law |