Anfaenglich erhielt der Beauftragte in Rom selten ein Honorar. Deshalb raeumte ihm das fruehklassische Recht gewisse Privilegien ein. Als die Bezahlung eines Entgeltes ueblicher wurde, erschwerten die roemischen Juristen die rechtliche Stellung des Beauftragten. Justinian stellte nur die Unentgeltlichkeit des Auftrages wieder her und stoerte damit die Ausgewogenheit dieses Rechtsinstituts. Seither wurden die rechtlichen Einzelheiten des Auftrages nur selten nach der Frage der Entgeltlichkeit unterschiedlich ausgestaltet. Das deutsche Recht wirkt ausgewogen, weil es an der Unentgeltlichkeit des Auftrages festhaelt. Das schweizerische Obligationenrecht enthaelt ebenfalls ein romanistisch inspiriertes Auftragsrecht, geht aber von der Entgeltlichkeit des Auftrages aus, ohne dessen Einzelheiten dem Verdienstinteresse anzupassen. Das Bundesgericht differenziert in gewissen Teilbereichen in diesem Sinn, beharrt aber beim jederzeitigen Beendigungsrecht im Ergebnis darauf, dass es in weiten Bereichen eines kommerzialisierten Dienstleistungsrechts absolut gelten soll, obwohl es die Roemer fuer einen unentgeltlichen Rechtshandlungsauftrag schufen.
ISBN: | 9783261045669 |
Publication date: | 1st August 1992 |
Author: | Thomas Schneeberger |
Publisher: | Lang, Peter, AG, Internationaler Verlag der Wissenschaften an imprint of Lang, Peter, AG, Internationaler Verlag der Wissen |
Format: | Paperback |
Pagination: | 266 pages |
Series: | Europaische Hochschulschriften : Reihe 2: Rechtswissenschaft |
Genres: |
Systems of law: Roman law Comparative law Legal history Private or civil law: general |