Thomas Ackermann zeigt ein grundlegendes Problem der aktuellen AGB-Rechtsprechung auf: Der Gesetzgeber selbst ist in die vielzitierte "AGB-Falle" der BGH-Rechtsprechung getappt. Bei der Verabschiedung der verschuldensunabhangigen Bestandshaftung fur Forderungen und der Einfuhrung des Verschuldensprinzips verwies er die Parteien zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen auf Garantievereinbarungen. Diese sind jedoch im Regelfall nicht nur nicht kontrollfrei, sondern widersprechen nunmehr auch dem Verschuldensprinzip als wesentlichem Grundgedanken der Regelung. Dies zeigt ein Kaleidoskop an rechtlichen, (verhaltens-)okonomischen und rechtsphilosophischen Uberlegungen zur Legitimation der Inhaltskontrolle und des Verschuldensprinzips. Das augenscheinliche Fehlverstandnis des Gesetzgebers uber die gerichtliche Kontrollscharfe verdeutlicht, dass die aktuelle Gesetzeslage und ihre Interpretation durch die Rechtsprechung der Vertragspraxis nicht gerecht werden konnen.