English summary: Diverse standards of conduct are imposed by the German term Obliegenheiten . According to the current prevailing opinion, these are not real legal duties, but rather those which have less legal compulsion, which are prerequisites for maintaining the law in one's own interest or liability for fault against one's own interests. As a result, the provisions of the general law of obligations do not apply. The dogmatic classification of Obliegenheiten in the private law system of duties is however unclear. They developed into a special feature in German law at a time when the difference in the relationship between primary duties and collateral duties had not yet been established conclusively. Susanne Hahnchen studies the functions of the individual elements of the legal norm and of the various interests concerned and in doing so reaches a differentiating conclusion.
German description: Obliegenheiten sind Verhaltensanforderungen. Es gibt sie in vielen Bereichen, z.B. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners oder sogenannte Mitwirkungsobliegenheiten.
Seit der Schrift von Reimer Schmidt (1953) herrscht die Auffassung vor, dass Obliegenheiten keine echten Rechtspflichten sind. Man spricht uberwiegend von Pflichten minderer Zwangswirkung, Voraussetzungen fur den eigenen Rechtserhalt und Verschulden gegen sich selbst. Undifferenziert wird oft behauptet, der Berechtigte habe kein Interesse an der Erfullung der Obliegenheiten. Als Konsequenz finden die Vorschriften des Allgemeinen Schuldrechts keine Anwendung.
Ursprunglich wurde diese Obliegenheitstheorie vom Reichsgericht zugunsten des Versicherungsnehmers anerkannt, der nicht fur das Verschulden Dritter einstehen und dadurch den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren sollte. Dieser Vorteil wurde jedoch durch die an die Stelle des 278 BGB gesetzte Reprasentantenhaftung eingebusst.
Die Bedeutung der Obliegenheiten ist nach wie vor ungeklart. So hielt der EuGH jungst Schadensersatzanspruche bei Verletzung von Belehrungsobliegenheiten grundsatzlich fur moglich. Deshalb werden diese seither doch als echte Pflichten qualifiziert, statt die theoretische Behandlung zu uberdenken. Dies fuhrt zu Zirkelschlussen in der herrschenden Meinung, weil es an einer dogmatischen Grundlage fehlt.
Susanne Hahnchen untersucht die Funktionen der einzelnen Obliegenheitstatbestande, die jeweilige Interessenlage sowie die Entwicklung der Ansichten zur Rechtsnatur und kommt so zu einem differenzierenden Ergebnis.
ISBN: | 9783161496400 |
Publication date: | 17th February 2010 |
Author: | Susanne Hahnchen |
Publisher: | Mohr Siebeck |
Format: | Hardback |
Pagination: | 351 pages |
Series: | Jus Privatum |
Genres: |
Systems of law: civil codes / civil law Commercial law |