English summary: More and more defective products are having to be recalled, and in spite of the experience many companies have had in this area there has been no real basis established for this in civil law up to the present time. Are these recall actions the result of manufacturer fairness or are they a legal obligation? Since each company has an obligation to monitor its products constantly, the manufacturer's responsibility for its products does not end when the product is placed on the market. Theo Bodewig deals not only with European experiences in recalling defective products, taking into consideration the Products Liability Directive and the Products Safety Directive of the European Union, he incorporates USA experiences with recall actions as well.
German description: Ruckrufe fur fehlerhafte Produkte erfolgen immer haufiger. Trotz der umfangreichen Ruckrufpraxis sind die zivilrechtlichen Grundlagen aber noch weitgehend ungeklart. Sind diese Ruckrufaktionen lediglich kulante Unternehmenspraxis oder sind sie Folgen einer rechtlichen Verpflichtung?
Da eine fortdauernde Produktbeobachtungspflicht besteht, endet die Produktverantwortung des Herstellers nicht damit, dass er ein Produkt in den Verkehr bringt. Es ist aber unklar, nach welchen Kriterien zu entscheiden ist, ob und wann der Hersteller nachtraglich festgestellte Produktfehler auf sich beruhen lassen kann, wann er zumindest eine Warnung aussprechen muss und wann er eine Reparatur oder einen Austausch des defekten Produktes vornehmen muss. Und wer muss die Kosten solcher Aktionen tragen? Auch das am 1. August 1997 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz konnte diese Fragen nicht endgultig klaren.
Theo Bodewig diskutiert, ob und unter welchen Umstanden eine Pflicht des Herstellers zur Warnung oder zum Ruckruf besteht und ob ihr ein Anspruch des Produktbesitzers auf Auskunft oder Vornahme des Ruckrufs gegenubersteht. Diese Fragen werden anhand des deutschen Vertrags-, Delikts- und Wettbewerbrechts untersucht. Dabei zeigt sich, dass ein vertragsrechtlicher Schutz des Abnehmers und Dritter gegen Risiken aus nachtraglich entdeckten Produktgefahren allein ungenugend ist und der Erganzung durch das Deliktsrecht bedarf.
ISBN: | 9783161468834 |
Publication date: | 1st March 1999 |
Author: | Geoffrey R Treloar |
Publisher: | Mohr Siebeck |
Format: | Hardback |
Pagination: | 486 pages |
Series: | Jus Privatum |
Genres: |
Systems of law: civil codes / civil law Commercial law |